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Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung

Allgemeines

Für Verträge nach diesem Tarif gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB DEURAG) in der jeweils aktuellen Fassung.

Deckungssumme

Bei Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa (§ 6 Absatz 1 ARB) gilt die unbegrenzte Deckungssumme. Für die weltweite Interessenwahrnehmung (§ 6 Absatz 2 ARB) gilt eine Deckungssumme von 100.000 EUR. Beim Berufs-Vertrags-Rechtsschutz (BVRS) besteht eine Deckungssumme von 300.000 EUR, beim Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) eine solche von 1.000.000 EUR. Im privaten Bereich einschließlich ehrenamtlicher und beruflicher Tätigkeiten beträgt die Versicherungssumme für den SSR 500.000 EUR. Strafkautionsdarlehen werden bei weltweiter Interessenwahrnehmung und im SSR bis 100.000 EUR gezahlt.

Vertragsdauer

Möglich sind Verträge mit 1- oder 3-jähriger Laufzeit.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung gilt je Rechtsschutzfall. Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle gelten hierbei als ein Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung wird auch dann nur einmal angerechnet, wenn mehrere versicherte Personen von demselben Rechtsschutzfall betroffen sind.

Zahlungsweise

Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen, sie können jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich gezahlt werden. Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Bankeinzug möglich. Die Mindestrate beträgt 10,- €.

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht weltweit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Spezial-Straf-Rechtsschutz und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz haben den Geltungsbereich Europa. Opfer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereichs, Steuer-Rechtsschutz und Betreuungs-Rechtsschutz werden nur vor deutschen Behörden bzw. Gerichten gewährt. Beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.

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Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Allgemeines

Für Verträge nach diesem Tarif gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB DEURAG) in der jeweils aktuellen Fassung.

Deckungssumme

Bei Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa (§ 6 Absatz 1 ARB) gilt die unbegrenzte Deckungssumme. Für die weltweite Interessenwahrnehmung (§ 6 Absatz 2 ARB) gilt eine Deckungssumme von 100.000 EUR. Beim Berufs-Vertrags-Rechtsschutz (BVRS) besteht eine Deckungssumme von 300.000 EUR, beim Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) eine solche von 1.000.000 EUR. Im privaten Bereich einschließlich ehrenamtlicher und beruflicher Tätigkeiten beträgt die Versicherungssumme für den SSR 500.000 EUR. Strafkautionsdarlehen werden bei weltweiter Interessenwahrnehmung und im SSR bis 100.000 EUR gezahlt.

Vertragsdauer

Möglich sind Verträge mit 1- oder 3-jähriger Laufzeit.

Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung gilt je Rechtsschutzfall. Zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle gelten hierbei als ein Rechtsschutzfall. Die Selbstbeteiligung wird auch dann nur einmal angerechnet, wenn mehrere versicherte Personen von demselben Rechtsschutzfall betroffen sind.

Zahlungsweise

Die Beiträge sind im Voraus zu zahlen, sie können jährlich, halb-, vierteljährlich und monatlich gezahlt werden. Monatliche Zahlungsweise ist nur bei Bankeinzug möglich. Die Mindestrate beträgt 10,- €.

Örtlicher Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht weltweit, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Spezial-Straf-Rechtsschutz und Berufs-Vertrags-Rechtsschutz haben den Geltungsbereich Europa. Opfer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz außerhalb des Verkehrsbereichs, Steuer-Rechtsschutz und Betreuungs-Rechtsschutz werden nur vor deutschen Behörden bzw. Gerichten gewährt. Beim Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss die Beratung durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen.

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